COVID-19: Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020
Durch das im März 2020 verkündete Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVInsAG) ist es zu einer vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie zu einer Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz eines Unternehmens gekommen.