Ende der Ausnahmeregelungen des SanInsKG zum 31.12.2023 – Anstieg der Insolvenzen wegen Überschuldung? –

Mit dem SanInsKG (sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz), das am 09.11.2022 in Kraft getreten war, wurde u.a. der Prognosezeitraum, der im Rahmen der Überschuldungsprüfung eine wesentliche Rolle spielt, von zwölf auf vier Monate verkürzt. Die Überschuldung stellt bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen es keinen persönlich haftenden Gesellschafter gibt (z.B. GmbH & […]