Wesentliche Sachverhalte zur insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose nach der Neufassung des § 19 InsO
Der Fortbestehensprognose kommt im Rahmen der Überschuldungsprüfung eine wesentliche Bedeutung zu, da seit Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) am 18.10.2008 die modifizierte zweistufige Methode der Überschuldungsprüfung anzuwenden ist.In § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO n.F. ist die Überschuldung seit dem 01.01.2021 wie folgt definiert: 1 „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden […]